Zielgruppe

Allgemein Schützen und Aufsichtspersonen auf Schießständen.

Jäger, die über keinen Nachweis zur Aufsicht verfügen.

Reservisten, die bisher über keinen Nachweis zur Aufsicht verfügen.

Schützen, die bisher keine gesonderte Standaufsicht nachweisen mußten.

Notwendige Vorkenntnisse

Waffensachkunde bei erlaubnispflichtigen Waffen. Ab 18 Jahre.

Inhalt

Vermittlung von Kenntnissen nach §7 Absatz 1 WaffG und §§1-3 AWaff

über die Aufgaben, Tätigkeiten, Rechte und Pflichten einer Verantwortlichen Aufsichtsperson nach § 10 AWaffV (Standaufsicht).

Zeit & Ort

Umfang 2h (Theorie & Praxis)

Nächste Termine:

16. Februar 25 bei der Schützengilde Reutlingen Baden-Württemberg.

Kosten

30,- Eur pro Person

Die Kursgebühr beinhaltet Leihwaffen, Raum- & Schiessstandmiete, spezielle Versicherung, Dokumentation, Dozentenhonorar.

Informationsmaterial

Derzeit keine weiteren Informationen verfügbar.

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